Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, bei der es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Arbeitgeber sind fast immer Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Arbeitsvertragspartei ist der Arbeitnehmer, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es auch keine Arbeitgeber. Hingegen handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sofort wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Anfänglich besteht für Arbeitsverträge Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Definitiv ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu übergeben. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und unter Umständen das Arbeitsvertragsende hinein, zusätzlich kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Schilderung der Arbeitsleistung gliedert sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleicherweise sollten Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, angegeben werden. 

Zur Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Niemals sollten die Angaben zu Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz sowie Gratifikationen fehlen. 

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