Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sobald Rechtssachen zu erledigen sind, kommen Anwälte ins Spiel. Mal kann das ein Patentanwalt sein, sofern es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Ferner gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Angelegenheiten in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Sofern ein Anwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm erlaubt sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 auf 24 Rechtsgebieten möglich. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Gerade mal 28 von Hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Vorrang hat jedoch das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen hinsichtlich des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm bearbeitete Fälle nachweisen, von diesen müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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