Arbeitszeugnis



Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern

Arbeitszeugnisse sind Urkunden, welche die Arbeitgeber beim Enden von Arbeitsverträgen auszustellen haben, dabei unterscheidet man zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Einfache Arbeitszeugnisse geben einzig die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses an, doch spielt das einfache Arbeitszeugnis, wegen seines geringen Informationsgehaltes, im Berufsleben kaum noch eine Rolle.

Gänzlich anders sieht die Sache beim qualifizierten Arbeitszeugnis aus, denn viele Personalabteilungen erwarten von Bewerbern auch eine lückenlose Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs, was sich ideal mit den qualifizierten Arbeitszeugnissen darstellen lässt. Solche machen grundsätzlich nur dann Sinn, wenn es sich um sehr gute Zeugnisse handelt, deshalb ist es maßgeblich, den Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?

Vorerst durch das kontinuierliche Gewähren achtbarer Arbeitsergebnisse und ein gleichfalls positives Gebaren gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten. Um gelegentlich zu ergründen, ob der Arbeitgeber zufrieden ist, empfiehlt es sich, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis zu anzufordern.

Das Zwischenzeugnis ist durch nichts vom qualifizierten Arbeitszeugnis zu unterscheiden, da nur der Anlass für die Erstellung ein anderer ist. Während letzteres erstellt wird, da das Arbeitsverhältnis endet, dient das Zwischenzeugnis für den darin beurteilten Mitarbeiter vor allem als Feedback, mit dem er nützliche Hinweise erhält.

Wenn dieser mit dem Zwischenzeugnis zufrieden ist, kann er sicher sein, dass sein Arbeitszeugnis bei Ende des Arbeitsverhältnisses, etwa entsprechen wird. Ist er hingegen von dem Zwischenzeugnis enttäuscht, kann er in der Folge planmäßig darauf hinarbeiten, besser beurteilt zu werden.

Eine ungewöhnlich gute Möglichkeit ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zu bekommen, ist ein vom Arbeitgeber vorgeschlagener Aufhebungsvertrag. Der eröffnet die Möglichkeit, energisch Forderungen bezüglich des Arbeitszeugnisses zu stellen, da der Arbeitgeber situationsbedingt ein offenes Ohr für nicht-materielle Vorstellungen hat.

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