Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Bezahlung rechtsanwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Möchte ein Kunde des Anwalts mit einem Verfahren zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8000 Euro. Abhängig davon welche Tätigkeit vereinbart wurde, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung dieses Wertes, wenn es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Gesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt schließlich darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 2.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 222,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 144,30 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 222,00 Euro, also 266,40 Euro. Eingerechnet der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 512,53 Euro.

Der Gesamtbetrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 222,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 776,71 Euro. Jedoch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 1.553,78 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 1.844,14 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das damit verknüpfte Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.

Es ist offensichtlich, ein Gerichtsverfahren kann ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Würzburg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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