Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht dekretiert die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vornehmlich die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls relevant, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder die Arbeitgeberverbände und zum anderen Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist augenscheinlich komplex aufgebaut, weil es trotz häufiger Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Aus diesem Grunde müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen herumschlagen. 

Die Rechtsquellen finden sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene langt. 

Zugleich müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht hinzuziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Würzburg übernommen werden kann. 

Doch wann ist es ratsam einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen? Unzweifelhaft dann, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder auch nur den guten Ruf. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist bezüglich der juristischen Lage jederzeit auf dem neuesten Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird entscheidend, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Würzburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0931-73042745 


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