Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – was ist das?
Als Kündigung bezeichnet man im Arbeitsrecht eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, zum Beendigen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Rechtsgültigkeit einer Kündigung hängt maßgebend von ihrer Wirksamkeit ab, die wiederum an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, hiernach müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es existieren viele Möglichkeiten die Kündigungsarten zwecks besserer Übersicht zu unterteilen. Abzugrenzen ist zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, und zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung. Außerdem lässt sich zwischen Änderungs-, Verdachts- und Druckkündigungen differenzieren.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Eine bedeutende Bestimmung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung ohne Frage ungültig. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel fernmündlich kündigt und in der Folge wirklich nicht zur Arbeit kommt, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung herbeiführen.
Ebenso erhebliche Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz schützt viele von Mitarbeitern vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Allerdings gilt dieser Kündigungsschutz lediglich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.
Für festgelegt Personengruppen besteht darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Überhaupt nicht gekündigt werden dürfen, Schwangere, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Mütter und Väter während der Elternzeit.
Sobald Sie die Kündigung gekriegt haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Würzburg einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
Wir von der Würzburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0931-73042745.
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