Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten auflaufen, erhalten Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 0931-73042745. Da sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.
Diese Bewertung und die damit assoziierten Aussichten befähigt Sie, selber einzuschätzen, inwiefern sich in dieser Sache eine umfassende rechtliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Somit können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. In unserer Würzburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird ermittelt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, dieses Gespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Würzburg zu führen. Ebenso wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der schlussendlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 11.000,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 11.000,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Würzburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0931 73042745
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