Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Möglichst sofort! Wenn Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indessen ist es gerade in dieser Zeit wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein aufgrunddessen ist es empfohlen sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen.

So manche Gekündigte scheuen sich einen Anwalt hinzuzuziehen, da sie ausufernde Honorare befürchten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Wenn Sie Ihre Lage beschrieben haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Möglichkeiten selber zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts überreden zu lassen, denn es gibt keine Notwendigkeit oder Pflicht irgendetwas zu unterzeichnen. Eher riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Kontaktieren Sie nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese außer Acht lässt, verspielt er juristische Möglichkeiten und riskiert den Verlust von Geld.

Nachdem der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt, wenn der Betroffene nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Aber Achtung, gibt es doch deutlich kürzere Fristen, welche mit der Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Daher ist es ratsam bei einer erhaltenen Kündigung, zügig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu fragen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Würzburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0931 73042745


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