Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unaufhörliche sowie systematische Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über eine längere Dauer bezeichnet man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Unter dem Terminus Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, die jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein vielfältige Handlungskette, welche allein in Deutschland angenähert 1,5 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing auf Arbeit ist oftmals durch schlechte Arbeitsorganisation bedingt, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Verhältnissen Konflikte und Feindschaften verstärkt. Schafft es die Leitung des Unternehmens nicht, die Rahmenbedingungen zu korrigieren, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine negative Struktur mit zahlreichen möglichen Beteiligten, welche es zu erkennen gilt. Etliche Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie vermuten eventuell auch zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zusehen und hinzu kommen Mitläufer, die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen bestärken.

Sobald ein Beschäftigter das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Insofern das nichts bringt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Darin soll der Betroffene die Mobbinghandlungen für etwa zehn Wochen genau sammeln, das heißt, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Eigene Wertungen, bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen und Beschimpfungen sollten dabei vermieden werden.

Gehen mit diesen Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, weitere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ausnahmslos in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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