
Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Neben zahlreichen alternativen Möglichkeiten für die Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und der ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Nach Ansicht der Agentur für Arbeit ist eben diese Einvernehmlichkeit ein Problem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, bekommt er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Ein Aufhebungsvertrag hat also nur dann einen Sinn, falls unmittelbar eine neue Stelle angetreten wird und hierdurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld sowieso entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes auslöst. Dazu muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist beachten und der Arbeitgeber muss vorher eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt haben.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Der Nutzen eines Aufhebungsvertrages liegt ganz gewiss signifikant auf der Seite des Arbeitgebers. Er entrinnt mit so einem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften arbeitsrechtlichen Risiken und nicht zuletzt den damit ohne Zweifel einhergehenden Kosten.
Ganz ähnlich liegt die Sache, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Verfehlung, Grund zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine subtile Lösung. Kann es doch durchaus im Sinne des Arbeitnehmers sein, von der Beurteilung seiner Verfehlung durch ein Arbeitsgericht verschont zu bleiben.
Da aber in aller Regel die Vorteile eines Aufhebungsvertrages viel häufiger beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer zunächst wenig Interesse, sich darauf einzulassen. Genau daher sind Aufhebungsverträge meist mit einem Abfindungsangebot sowie dem Angebot ein überdurchschnittliches gutes Arbeitszeugnis zu erstellen verbunden.
Ungeachtet dessen sollten Arbeitnehmer sich ausnahmslos eine Bedenkzeit erbitten und einen Aufhebungsvertrag keineswegs unüberlegt signieren. Denn direkt wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, gibt es kaum noch eine Chance diesen anzufechten oder zu widerrufen, insofern ist es immer ratsam vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Hilfe durch den Fachanwalt
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